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Das Finanzlexikon
Abbuchungsauftrag
Ein Zahlungspflichtiger gibt seiner Bank (schriftlich) den Auftrag,
künftig alle Lastschriften von einem bestimmten
Gläubiger einzulösen. Vor allem interessant
für solche Gläubiger, die gegenüber
bestimmten Kunden/Zahlungspflichtigen unregelmäßig
Forderungen in unterschiedlicher Höhe haben.
Abgabeneigung
Stellt eine Börsentendenz dar, die auf
rückläufige Kurse
hindeutet. In diesem Fall überwiegen die Verkäufe die
Käufe.
Abgeld
Siehe Disagio.
Abgeschlossenheit
Eine Wohnung gilt als abgeschlossen, wenn sie baulich durch
Trennwände/-decken von anderen Wohnungen und Räumen
getrennt ist, einen eigenen Zugang von außen (Treppenhaus)
hat und zumindest eine Küche/Kochnische, ein WC und ein Bad /
Dusche enthält. Zu den abgeschlossenen Wohnungen
können auch Räume, wie Keller, Speicher oder ein
dauerhaft markierter Garagenplatz gehören.
Abgeschlossenheitsbescheinigung
Bescheinigung der örtlichen Baubehörde. Für
Wohnungen darf Sondereigentum
im Grundbuch nur begründet
werden, wenn die Voraussetzungen der Abgeschlossenheit
erfüllt ist. Diese Voraussetzungen sind im § 3 Abs. 2
Satz 1 des WEG (Wohnungseigentumsgesetz) geregelt. Mittels der
Abgeschlossenheitsbescheinigung und des Aufteilungsplans wird im Grundbuchamt ein eigenes Grundbuchblatt angelegt.
Abrechnung
Die Zahlung von Bargeld für Wertpapiere oder auch die
Auslieferung von Wertpapieren gegen Zahlung.
Abrechnungsdatum
Der Tag, an dem eine ausgeführte Wertpapierorder abgerechnet
(abgeschlossen) sein muss, der Käufer die Zahlung leistet und
der Verkäufer die Wertpapiere
ausliefert.
ABS
Siehe Asset
Backed Securities.
Abschlussgebühr
Die Abschlussgebühr dient der Bausparkasse zur Deckung eines
Teils ihrer Vertriebskosten. Sie beträgt in der Regel zwischen
1% und 1,6% der Bausparsumme.
Abschlussprüfer
Eine von allen am Fonds
beteiligten Seiten unabhängige Organisation, welche die
Anlagenverwaltung sowie die Verwaltung des Fonds prüft. Der
Abschlussprüfer legt den Aktionären
den Zustand der Firmenkonten dar, d. h. ob sie
ordnungsgemäß geführt wurden.
Abschreibung
(AfA)
Wertverlust eines Wirtschaftsgutes, wie er nach (steuer-) gesetzlichen
Vorschriften berechnet werden darf. Abschreibungen mindern das zu
versteuernde Einkommen und senken dadurch die Steuerlast ohne dass
damit Ausgaben verbunden sind. Abschreibungsarten sind:
- lineare Abschreibung: Absetzung in jährlich
gleichen Beträgen und
- degressive Abschreibung: Absetzung in
jährlich abnehmenden Beträgen.
Abstemplung
Maschinelle oder handschriftliche Änderung wesentlicher
Angaben auf einem Wertpapier,
wie z.B. Änderung des Nennwertes
einer Aktie.
Abwertung
Herabsetzung des Außenwerts einer Währung, gemessen
an den jeweiligen zu den anderen Währungen bestehenden
Wechselkursverhältnissen, im internationalen Handels- und
Zahlungsverkehr. Im allgemeinen kommt sie der Exportwirtschaft des
entsprechenden Landes zugute, insofern die ausgeführten Waren
im Ausland billiger erworben werden können. Die
Importwirtschaft dagegen muss für die einzuführenden
Waren mehr bezahlen, was sich auf die inländische
Preisstabilität mittelfristig ungünstig auswirken
kann.
Gegenteil: Aufwertung.
Abzinsung
Zinsrechnungsverfahren, durch welches der Barwert (Anfangswert) K0 aus
einem Endbetrag Kn bei gegebener Laufzeit und
Verzinsung i errechnet werden kann. Anwendungsgebiet v.a. in der
Investitionsrechnung (Kapitalwertmethode) und anderen
finanzwirtschaftlichen Fragestellungen.
Abzinsungspapiere
Der Verkauf von Abzinsungspapieren erfolgt zum Barwert, die
Rückzahlung zum Zukunftswert. Es werden also während
der Laufzeit keine Zinsen ausbezahlt. Zinsen und
Zinseszinsen sowie die Tilgung werden
am Ende ausbezahlt. Beispiele sind Zero Bonds und Bundesschatzbriefe vom
Typ B.
Act./Act.
Zinsberechnungsmethode, überwiegend im Rentenmarkt angewandt. Die Zinsen werden taggenau berechnet,
wobei hier die tatsächliche Anzahl von Tagen berechnet wird.
Act./360
Zinsberechnungsmethode, überwiegend am Geldmarkt angewandt. Hier wird
allerdings ein Jahr mit 360 Tagen berücksichtigt.
Ad-Hoc
Publikation
Kursrelevante Nachrichten, die börsennotierte Aktiengesellschaften
unverzüglich veröffentlichen müssen, um
diese möglichst allen Marktteilnehmern zur gleichen Zeit
zugänglich zu machen. Dazu verpflichtet sie § 15 des Wertpapierhandelsgesetzes.
ADR
(American Depository Receipt)
Hinterlegungsscheine, die das Eigentum von Aktien
verbriefen. Ein ADR kann sich auf nur eine, auf mehrere und auch
lediglich auf einen Aktienbruchteil beziehen. ADRs werden an der
US-Börse stellvertretend für die Original-Aktie
gehandelt.
Advance-Decline
Die A/D-Linien, oder die A/D-Balken, eignen sich dazu, die Situation
des Gesamtmarktes quantitativ zu erfassen und zu beurteilen. Der
Advance-/Decline-Chart wird üblicherweise aus der Differenz
der Anzahl gestiegener zu den gefallenen Aktien erstellt. Diese Charts geben keinerlei Auskunft
über den Wert der Kursveränderung, sondern zeigen
lediglich die Anzahl der gestiegenen, unveränderten und
gefallenen Aktien in Prozent. Die A/D-Darstellung sollte
hauptsächlich in Verbindung mit einem Aktienindex
betrachtet werden, um eine Bestätigung zu bekommen, ob der Trend noch stimmt.
AEX
Aktienindex der Börse
Amsterdam. Der Preisindex
umfasst die, gemessen an der Marktkapitalisierung, 25
größten und meistgehandelten, an der Amsterdamer
Börse notierten niederländischen Unternehmen.
AG
Siehe Aktiengesellschaft
Agency Theorie
Theorie, die versucht, die Beziehung zwischen Prinzipal (z.B. Aktionäre
) und Agent (z.B. Vorstand )
durch Systeme effizienter Anreiz- und Kontrollmechanismen optimal
auszugestalten. Hauptaufgabe ist es, die Anreize für den
Agenten so zu schaffen, dass seine Interessen komplementär zu
denen des Prinzipals sind.
Agio
- Allgemein: Preisaufschlag auf den Nennwert eines Wertpapiers; in Prozent oder Euro
ausgedrückt. Agio plus Nennwert ergibt den Ausgabepreis.
- Bei Optionen bzw. Optionsscheinen: hier gibt das
Aufgeld an, um wieviel Prozent der Kauf (Call) bzw. Verkauf (Put) des Basiswertes durch Ausübung
der Option teurer ist als der direkte Kauf/Verkauf des Basiswertes.
Dies ist nicht zu verwechseln mit dem Agio bei Anleihen, die
über pari emittiert werden. Berechnungsformel:
Aufgeld = ((Kurs Optionsschein : Bezugsverhältnis)
+ Basispreis - Kurs Basiswert) : Kurs
Basiswert. Gegenteil: Disagio.
AHV
Siehe außerordentliche
Hauptversammlung.
Akkreditiv
Bezeichnung für eine vertragliche Verpflichtung eines
Kreditinstitutes, für Rechnung, im Auftrag und auf Weisungen
eines Kunden gegen Übergabe bestimmter Dokumente und bei
Erfüllung bestimmter Bedingungen eine bestimmte finanzielle
Leistung (z.B. Geldzahlung) zu erbringen. Einsatz insbesondere im
internationalen Kreditgeschäft bzw. Warenverkehr. Das
Akkreditiv sichert den Exporteur ab, dass seine Ware nur nach Bezahlung
an den Importeur ausgeliefert wird.
Akkumulieren
Form der Einstufung einer Aktie durch
Analysten von Banken und Brokerhäusern.
Siehe Analysten-Rating.
Aktie
Urkunde, die dem Inhaber einen Anteil am Grundkapital und somit am
Vermögen einer Aktiengesellschaft sowie bestimmte
Mitgliedschaftsrechte am Unternehmen verbrieft. Aktien lauten in
Deutschland mindestens auf 1 Euro. Man unterscheidet
Aktienanalyse
Untersuchung und Prognose der Kurs- und Rendite-Entwicklung von Aktien.
Verfahren der Aktienanalyse sind: Fundamentalanalyse und technische bzw. Chartanalyse.
Aktienanleihe
Siehe Reverse Convertible Bond.
Aktienanzahl
Die gesamte Aktienanzahl eines Unternehmens bezeichnet die Summe aus
den ausgegebenen Aktien und den Anteilscheinen, die im
Unternehmen verbleiben oder im Altaktionärsbesitz sind. Die
Aktienmenge, die im Markt erhältlich ist, d.h. nicht von
einzelnen Aktionären zur langfristigen
Anlage gehalten wird, nennt man den Streubesitz oder Free Float.
Aktienbuch
Im Aktienbuch werden die emittierten Namensaktien und Zwischenscheine
unter Angabe des Inhabers nach Namen, Wohnsitz und Beruf eingetragen.
Aktienfonds
Ein Investmentfonds, der
ausschließlich oder überwiegend in Aktien
anlegt. Der Anteilinhaber ist an der Substanz und dem Ertrag von in-
und/oder ausländischen Unternehmen beteiligt. Aktienfonds
haben ein höheres Risiko, aber auch größere
Chancen auf Wertsteigerungen als Rentenfonds.
Aktiengesellschaft
(AG)
Handelsgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit
(juristische Person), deren Aktionäre mit ihren Einlagen
auf das Grundkapital beteiligt sind und auch
ausschließlich mit dieser Einlage haften. Die Höhe
des gesamten Nennwertes
entspricht dem Grundkapital, das bei Gründung mindestens
50.000 Euro betragen muss. Vorstand, Aufsichtsrat
und Hauptversammlung bilden die Organe
der Aktiengesellschaft.
Aktienkapital
Grundkapital einer Aktiengesellschaft
(auch: Nenn- oder Nominalkapital), an der ein Aktionär
im Verhältnis des Nennbetrags seiner Aktien zu
diesem Kapital beteiligt ist.
Aktienkorb
Siehe Basket.
Aktienindex
Kennziffer, die die Entwicklung einer bestimmten Gruppe von Wertpapieren misst. Dadurch werden
Vergleiche, insbesondere von Wertpapier- und
Preisveränderungen, zwischen verschiedenen Zeitpunkten
ermöglicht. Bekannte Aktienindizes sind: DAX, Dow Jones, Euro Stoxx 50, Nikkei 225.
Aktienmantel
Gefaltete Doppelseite der Wertpapierurkunde. In ihm ist das
Mitgliedschaftsrecht als Hauptrecht verbrieft. Der Mantel ist nur zusammen mit dem Bogen veräußerbar
Aktienpaket
Siehe Paket.
Aktiensplit
Maßnahme einer Aktiengesellschaft, um den Aktienkurs
optisch "billiger" zu machen. Beispiel: Aktiensplit im
Verhältnis 5: 1 bedeutet, dass man fünf Aktien
für eine Aktie erhält; der Kurs wird dabei durch fünf
geteilt; hat für den Aktionär
keine Wertänderung seines Aktienbestandes zur Folge.
Aktionär
Inhaber von Aktien einer Aktiengesellschaft
(AG) und somit Miteigentümer an einem Unternehmen. Seine
Beteiligung an der AG kann der Aktionär nicht
kündigen. Er muss will er die Beteiligung beenden, seine
Aktien in der Regel über die Börse verkaufen.
"Großaktionär" ist die Bezeichnung für
Teilhaber an einer Aktiengesellschaft, die aufgrund der Höhe
ihrer Beteiligung auf die Entscheidungen der Hauptversammlung einen erheblichen
Einfluß ausüben können. Rechte und
Pflichten des Aktionärs sind im Aktiengesetz geregelt.
Aktionärsbrief
Mitteilung einer Aktiengesellschaft an ihre Aktionäre,
die über den Geschäftsverlauf Aufschluss geben soll.
Der Aktionärsbrief erscheint in
regelmäßigen Abständen.
Aktivum
Auf der Aktivseite der Bilanz stehender Posten. Die Aktiva geben
Auskunft über die Mittelverwendung des Kapitals, das im
Unternehmen investiert ist. Gegenteil: Passivum.
Akzept
Wechsel, der vom Hauptschuldner/Bezogenen akzeptiert (d.h. angenommen
worden) ist. Somit tritt zu der Zahlungsanweisung eine
Zahlungsverpflichtung des Bezogenen. Generell können
unterschiedliche Arten von Akzepten unterschieden werden:
- Kurz- und Vollakzept;
- Teilakzept;
- Aval Akzept.
Alleinauftrag
Im (Makler-)Alleinauftrag wird vereinbart, dass der Auftraggeber
unwiderruflich den Makler als
alleinigen Auftragsnehmer beauftragt und keine weiteren Makler
einschaltet. Zu den Pflichten des Maklers gehört unter
anderem, sich um den für den Auftraggeber günstigsten
Vertragsabschluss zu bemühen und alle Abschlusschancen
wahrzunehmen.
Allfinanz
Vertriebskonzept von Anlageberatungsunternehmen. Sie bieten alle
denkbaren Kapitalanlagearten an. Der Kunde kann so wählen,
ohne weitere Berater oder Vertriebsgesellschaften befragen zu
müssen.
Allgemeine
Geschäftsbedingungen (AGB)
Auch AGB genannt. Schriftlich vorformulierte Vertragsbedingungen, in
denen die wichtigsten Vertragsbedingungen zwischen zwei
Vertragspartnern geregelt sind. Sie dienen der Vereinfachung des
Geschäftsverkehrs, da somit gleichartige
Geschäftsvorfälle gleichartig geregelt sind. Grenzen
sind ihnen durch das AGB-Gesetz gesetzt.
Allgemeine
Vertragsbedingungen
Sie regeln das Rechtsverhältnis zwischen Anleger und Kapitalanlagegesellschaft (KAG) und
gelten für alle Publikumsfonds der KAG jeweils in Verbindung
mit den besonderen Vertragsbedingungen der einzelnen Fonds. Beide
zusammen sind Bestandteil des Verkaufsprospektes. Seit Novellierung des
Gesetzes über
Kapitalanlagegesellschaften (KAGG) von 1990 sind die
Allgemeinen Vertragsbedingungen in wortgleicher Form fester Bestandteil
aller Verkaufsprospekte der Publikumsfonds
deutscher KAGs.
Allstimmigkeit
Allstimmigkeit bedeutet, dass alle Eigentümer einer Eigentümergemeinschaft
(unabhängig von der Beschlußfähigkeit in
der Eigentümerversammlung) mit einem Beschluss einverstanden
sein müssen. Das ist der Fall bei Grundbuchänderungen
oder Änderung der Teilungserklärung.
All-Time-High/Low
Bezeichnung für den historisch höchsten Kurs, den ein Wertpapier , Index , Future , eine Ware oder eine
Währung im Verhältnis zu einer anderen je erzielte.
Alpha
Das Alpha beschreibt, um wieviel der Ertrag einer Investition, unter
Berücksichtigung des eingegangenen Risikos, über dem
Ertrag des jeweiligen Referenzindex
liegt. Je höher das Alpha, desto besser entwickelte sich die
Investition im Verhältnis zum Markt.
Alpha-Beta-Bänder
Indikatoren zur frühzeitigen
Erkennung von Kurstrendänderungen. Sie sind um einen
kurzfristigen gleitenden Durchschnitt
von 10 bis 20 Tagen festgelegt. Um diesen gleitenden Durchschnitt wird
eine laufende Standardabweichung
ermittelt. Diese stellt sich als Band auf jeder Seite des gleitenden
Durchschnitts in Form einer Hüllkurve dar. Das
Ausmaß der Bänderplazierung in der Entfernung vom
kalkulierten gleitenden Durchschnitt erfolgt in Standarteinheiten und
ist abhängig vom analysierten Markt und der in ihm
vorherrschenden Volatilität
.
Alte
Aktie
Im Gegensatz zu den jungen, neu
herausgegebenen Aktien voll dividendenberechtigte
Aktien eines Unternehmens. Aus diesem Grund notieren sie in der Regel
über dem Kurs der jungen Aktien, die ihrerseits nur so lange
separat an der Börse
gehandelt werden, wie dieser Unterschied besteht.
Altersvorsorge-Sondervermögen
Investmentfondstyp zur privaten Altersabsicherung. Bis zu 30 Prozent
des Fonds dürfen in Immobilien
oder Immobilieninvestmentfonds investiert sein, Aktien- und
Immobilienanlagen gemeinsam dürfen 51 Prozent des
Fondsvermögens nicht unterschreiten.
American
Stock Exchange (AMEX)
New Yorker Wertpapierbörse, die bis 1921 den Namen New York
Curb Exchange trug. Adresse: 6 Trinity Place, New York, NY 1006.
American
Style
Eine Option bzw. ein Optionsschein ist American Style,
wenn er jederzeit während der Ausübungsfrist
ausübbar ist. Gegenteil: European Style.
Am
Geld
Der Ausübungspreis
des Optionsscheines entspricht dem Kurs des Basiswertes.Vergleiche: aus
dem Geld.
Amtlicher
Handel
Der amtliche Handel stellt die höchsten Anforderungen (z. B.
Publizitätsvorschriften) an die dort gelisteten Wertpapiere. Die Notierungen werden
zusätzlich im amtlichen Kursblatt der Börse sowie im
Wirtschaftsteil der Tagespresse und anderen Medien
veröffentlicht. Um zum amtlichen Handel zugelassen zu werden,
müssen die Wertpapiere bestimmte Bedingungen
erfüllen. Dazu gehört die Veröffentlichung
eines Prospekts und der jährlichen Bilanz.
Amtliche
Notierung
Bei der amtlichen Notierung soll der Kurs festgesetzt werden, der der
wirklichen Geschäftslage des Verkehrs an der Börse entspricht. Fest
vorgegebene Verfahren garantieren eine vertrauenswürdige
Kursermittlung durch amtlichen Makler (Kursmakler) an der Börse.
Amtlicher Lageplan
Der amtliche Lageplan ist eine Flurkarte, die
von den Kataster- bzw.
Liegenschaftsämtern erstellt wird und auf der die Lage der
Immobilie verzeichnet ist. Er gehört zu den für eine
Baufinanzierung wichtigen Unterlagen.
Analyst
Spezialist, der unter anderem mit Hilfe der Fundamentalanalyse und/oder technischen Wertpapieranalyse die
gegenwärtige und zukünftige Situation einer Aktiengesellschaft
untersucht und daraus mögliche Kursentwicklungen herzuleiten
versucht.
Analysten-Rating
Die Analysten der grossen Bankhäuser bewerten Aktien
und sprechen daraufhin Empfehlungen für oder gegen einen Kauf
aus. Diese Ratings können je nach Grösse des
Bankhauses bzw. Ansehen des Analysten grossen Einfluss auf den Kurs der Aktie haben. Dabei benutzt
jedes Bankhaus zumeist eine eigene Terminologie zur Bewertung der
Aktie. Dabei sind die bekanntesten Ratings :
- Strong Buy = unbedingte Kaufempfehlung
- Buy = Kaufempfehlung
- Hold = Halten
- Sell = Verkaufsempfehlung
- Strong Sell = unbedingte Verkaufsempfehlung
Darüberhinaus gibt es u.a.
- Accumulate = Akkumulieren (d.h. bei einem
kurzfristigen Rückgang nach-/zukaufen)
- Outperform = Schätzung, dass sich die Aktie
im angegebenen Zeitraum besser entwickeln wird, als der Index.
Anfänglicher
effektiver Jahreszins
Siehe Effektivzins.
Ankaufsrecht
Das Ankaufsrecht ist im Gegensatz zum Vorkaufsrecht gesetzlich nicht
geregelt. Es ist das Recht eine Sache zu erwerben. Es sollte durch
Vormerkung im Grundbuch
gesichert werden
Anlageausschuss
Die Allgemeinen Vertragsbedingungen für Publikumsfonds sehen vor,
daß sich die Kapitalanlagegesellschaft
(KAG) bzw. ihr Fondsmanagement bei der Auswahl der zu
kaufenden oder zu verkaufenden Vermögenswerte von einem
Anlageausschuß beraten lassen kann. Der Anlageausschuss wird
vom Aufsichtsrat der KAG für den jeweiligen Fonds bestellt. Im
Anlageausschuss wird die längerfristige Anlagepolitik
festgelegt. Sowohl die Vertreter der Depotbank als auch die der KAG haben
bei ihren Entscheidungen unabhängig voneinander die Interessen
der Anteilinhaber wahrzunehmen.
Anlageberater
Mitarbeiter von Banken, Sparkassen oder anderen spezialisierten
Unternehmen, die gewerbsmäßig Empfehlungen
für den Kauf/Verkauf von Wertpapieren oder anderen
Kapitalanlagen an Kunden weitergeben. Der Anlageberater unterbreitet
Vorschläge, die den Anlagezielen des Kunden hinsichtlich
Sicherheit, Liquidität und (Netto-) Ertrag entsprechen
sollten. Vor dem Kauf von Investmentanteilen muss ein Anlageberater -
genauso wie ein selbständiger Fondsvermittler - auf den Inhalt
des Verkaufsprospektes verweisen und diesen dem Kunden
aushändigen.
Anlagegrenzen
Nach dem KAGG darf ein Fonds in Wertpapieren
einer einzelnen Adresse - Ausstellers - nur maximal fünf
Prozent - in Ausnahmefällen bis zu zehn Prozent - des
Fondsvermögens investieren. Dadurch soll der Grundidee des
Investmentsparens - nämlich der Risikostreuung durch eine
Vielzahl von Anlagen - Rechnung getragen werden.
Anlagepolitik
Festlegung aller Maßnahmen zur Gestaltung des
Investmentvermögens durch das Portfolio-Management. Neben der
Beachtung der Anlagegrenzen des KAGG setzt
sich das Portfolio-Management Anlageziele, beispielsweise einen
Referenzindex wie den Deutschen Aktienindex (DAX) zu schlagen. Die meisten Fonds
sollen durch Kauf und Verkauf von Wertpapieren bei einem definierten
Risiko einen möglichst hohen Ertrag erzielen. Die
Anlagepolitik wird zunächst für einen bestimmten
Zeitraum festgelegt. Im einzelnen werden Entscheidungen über
die Auswahl der Wertpapiere, über den Zeitpunkt der
Anschaffung, die Anlagedauer sowie über Absicherungen gegen
Kursverluste getroffen.
Anleihe
Sammelbegriff für in- und ausländische
festverzinsliche Schuldverschreibungen, die sowohl von
öffentlichen Emittenten wie
Bund, Länder und Gemeinden als auch von privaten Unternehmen
zur Finanzierung von Investitionsvorhaben ausgegeben werden.
Prinzipiell werden Anleihen zum Nennwert von 100 Prozent
zurückbezahlt. Siehe auch Renten.
Anleihe-Stripping
Der Coupon wird vom Wertpapiermantel
(Nominalwert) getrennt, damit anschließend der Nominalwert
und der Zinsteil einzeln als Zero-Bonds
gehandelt werden können.
Annuität
Eine Annuität ist eine immer gleich bleibende Leistung (z.B.
viertel-, halbjährliche oder Monatsraten) für ein
Darlehen, bei dem im Laufe der Zeit der Tilgungsanteil zunimmt,
während der Zinsanteil innerhalb der Annuität abnimmt
(siehe auch Laufzeit). Annuität = Zins + Tilgung.
Annuitätendarlehen
Annuitätendarlehen (auch Amortisationsdarlehen) ist die bei
der Baufinanzierung meist genutzte Darlehensform. Die Bezeichnung kommt
von der Art der Verzinsung und
Tilgung der Darlehen mit einer gleich
bleibenden Jahresleistung (Annuität). Der Kreditnehmer
zahlt dabei bis zur vollen Rückzahlung des Darlehens eine
gleich bleibende Jahresleistung, die sich aus dem Zins- und
Tilgungssatz in Prozent des Darlehens (Nominalbetrag) errechnet. Mit
fortschreitender Tilgung vermindert sich der in der Jahresleistung
enthaltene Zinsanteil, während der Tilgungsanteil entsprechend
steigt.
Anteil
Der Anteil bildet die Grundlage eines
Beteiligungsverhältnisses an einem Unternehmen. Im Falle von
verbrieften Mitgliedsrechten an Kapitalgesellschaften
werden über diese Mitgliedsrechte Anteilspapiere in Form von Aktien
/ Genussscheinen ausgegeben.
Vorteilhaft ist die Möglichkeit, die Anteile
regelmäßig zu übertragen, ohne dass dadurch
der Bestand der Kapitalgesellschaft beeinflusst wird.
Anteilschein
Anteilscheine (= Investmentanteile, -zertifikate) verbriefen die
Ansprüche der Anteilinhaber gegenüber der KAG. Sie bestehen beim Erwerb
effektiver Stücke aus Mantel und Bogen mit den Ertragsscheinen.
Anteilscheine haben keinen Nennwert,
sondern lauten auf eine bestimmte Stückzahl Anteile (bspw. 1,
10, 100, 500 oder 1000 Anteile).
Anteilumlauf
Gesamtzahl aller ausgegebenen Anteile eines Fonds, die sich aktuell im Umlauf
befinden. Bei jedem Kauf von Fondsanteilen werden von der Depotbank
neue Stücke ausgegeben bzw. bei jedem Verkauf
zurückgenommen. Dabei ist es unerheblich, ob sich die Anteile
als effektive Stücke im Besitz des Anlegers oder in
Girosammelverwahrung befinden.
Anteilwert
Der Wert eines Anteilscheins, der sich aus der
Teilung des gesamten Fondsvermögens durch die Zahl der
umlaufenden Anteile ergibt. Der Anteilwert der Publikumsfonds wird
börsentäglich von der Depotbank unter Mitwirkung der KAG ermittelt. Der Anteilwert ist
identisch mit dem Rücknahmepreis,
zu dem die KAG Fondsanteile zurücknimmt. Er wird zusammen mit
dem Ausgabepreis
veröffentlicht.
Antizyklisches (Anlage-)
Verhalten
Ein antizyklischer Anleger investiert nicht im Einklang mit dem
Markttrend - das wäre prozyklisches Verhalten -, sondern nutzt
Börsenhochs und -tiefs, um entgegen dem Markt (antizyklisch), Wertpapiere zu kaufen bzw. zu
verkaufen. Antizyklisches Anlageverhalten kann zu höheren
Gewinnen führen als prozyklisches Verhalten.
Arbitrage
Ausnutzung von Kursunterschieden derselben Wertpapiere an verschiedenen Börsen zum gleichen
Zeitpunkt. Am Börsenplatz der niedrigeren Kurse wird gekauft, am Platz der
höheren Kurse verkauft.
ARPU
Abkürzung für Average Revenue Per User, den
durchschnittlichen Umsatz je
Kunde.
ASE
Siehe American
Stock Exchange (AMEX).
Ask
Preis, zu dem ein Wert angeboten wird (Verkaufspreis). Gegenteil: Bid.
Asset Allocation
Angelsächsischer Begriff für die Aufteilung des
Kapitals auf verschiedene Anlagemöglichkeiten (Assetklassen,
Währungen, Regionen). Die Bedeutung der Asset Allocation
beruht auf der Tatsache, daß der Ertrag eines Portefeuilles in erster Linie von der
Auswahl der Wertpapierarten und Länder sowie deren Gewichtung
bestimmt wird. Asset Allocation hat zum Ziel, Rendite und Risiko eines
Portefeuilles zu optimieren.
Asset
Backed Securities (ABS)
Ziel der ABS ist es, bisher nicht liquide
Vermögensgegenstände in festverzinsliche, handelbare
Wertpapiere umzuwandeln. Hierbei werden bestimmte Finanzaktiva eines
Unternehmens in einen Forderungspool eingebracht, der
treuhänderisch von einer Finanzierungsgesellschaft verwaltet
wird.
Asset Class
Vermögenskategorie bzw. -gattung. Darunter versteht man eine
weit definierte Kategorie finanzieller Aktiva, wie beispielsweise Aktien,
festverzinsliche Wertpapiere oder
Immobilien.
Asset Swap
Zu unterscheiden sind:
- Allgemein ist als Asset Swap ein Tausch von
Vermögenswerten oder Zahlungsverpflichtungen zu betrachten.
- Asset Swap ist aber auch gleichbedeutend mit
Asset-based Swap. Dies ist ein Zins-Swap; derjenige der den Festzins
zahlt, hält ein Anleiheinvestment, dessen
Zahlungsströme sich in den Swap-Bedingungen wiederspiegeln.
At-the-money-Option
Eine Option bzw. ein Optionsschein ist am Geld
(at-the-money), wenn der Kurs des Basiswertes dem
Ausübungspreis der Option entspricht bzw. nahe daran ist.
Gegenteil: Out-of-the-money-Option.
Attentismus
Bezeichnet eine Situation am Markt, in der die Anleger auf bessere Kurse warten und noch nicht
investieren.
ATX
Wichtigster österreichischer Aktienindex, der 23 Aktien
beinhaltet.
Aufgeld
Siehe Agio.
Auflassung
Die Auflassung ist im BGB § 929 geregelt. Darunter versteht
man die dingliche Einigung zwischen dem Verkäufer und
Käufer einer Immobilie über den
Eigentumsübergang. Die Auflassung wird in der Regel im Rahmen
des Kaufvertrages von einem Notar beurkundet.
Auflassungsvormerkung
Die Auflassungsvormerkung wird nach der Auflassung,
die bei der notariellen Beurkundung vereinbart wird, im Grundbuch (Abteilung II) eingetragen.
Sie dient der Sicherung des Anspruchs auf
Eigentumsüberschreibung im Grundbuch. Nach der Eintragung der
Auflassungsvormerkung kann nur noch der Käufer (Berechtigte)
über den Vertragsgegenstand verfügen.
Aufsichtsrat
Neben Vorstand und Hauptversammlung einer der drei
Organe einer Aktiengesellschaft. Er bestellt und
überwacht den Vorstand und beruft die Hauptversammlung ein,
von der er gewählt wird. Er besteht aus mindestens 3 Personen.
Für die genaue Mitgliederzahl ist die Höhe des Grundkapitals ausschlaggebend
(Obergrenze: 21 Mitglieder). Aufsichtsratsmitglieder führen
sehr häufig Beratungsaufgaben für die Gesellschaften
aus.
Aufstockungsaktien
Alter Begriff für Gratisaktien.
Aufteilungsplan
Es handelt sich um eine behördlich bestätigte
Bauzeichnung, in der das Sondereigentum
und Gemeinschaftseigentum eines Objektes
ausgewiesen ist; meist dem notariellen Kaufvertrag beigefügt.
Der Aufteilungsplan ist wesentliche Grundlage der Abgeschlossenheitsbescheinigung. Das
Sondereigentum wird im Aufteilungsplan nummeriert und farblich
gekennzeichnet. Die Teilungserklärung
bezieht sich textlich auf den Aufteilungsplan und muss mit ihm
übereinstimmen.
Auftragsstimmrecht
Ausübung des Stimmrechts durch Kreditinstitute in den
Hauptversammlungen der Aktiengesellschaften im Auftrag und nach Weisung
ihrer Depotkunden.
Aufwertung
Heraufsetzung des Außenwerts einer Währung, gemessen
an den jeweiligen zu den anderen Währungen bestehenden
Wechselkursverhältnissen, im internationalen Handels- und
Zahlungsverkehr. Im allgemeinen ist sie nachteilig für die
Exportwirtschaft des entsprechenden Landes, insofern die
ausgeführten Waren im Ausland teurer erworben werden
müssen. Die Importwirtschaft dagegen muss für die
einzuführenden Waren weniger bezahlen, was sich auf die
inländische Preisstabilität mittelfristig
günstig auswirken kann.
Gegenteil: Abwertung.
Aufzinsungspapier
Aufzinsungspapiere sind Anleihen, die nicht jährlich mit Zins und Tilgung zurückgezahlt
werden, sondern erst am Ende der meist festgelegten Laufzeit mit Zins und Zinseszins. Der
Zinssatz wird meist zum
Emissionszeitpunkt festgelegt.
Auktionsverfahren
Preisfindungsverfahren, bei dem die Anleger ohne Vorgabe einer
Preisspanne limitierte Kaufangebote für die neuen Papiere
abgeben. Nach Ablauf der Frist zur Abgabe von Kaufangeboten werden
diese so lange zugeteilt, angefangen vom höchsten Gebot, bis
das Emissionvolumen verteilt ist. Der endgültige
Emissionspreis richtet sich dabei nach dem niedrigsten Gebot, zu dem
noch eine Zuteilung erfolgen kann.
Aus
dem Geld
Der Ausübungspreis des Optionsscheines liegt im Falle eines
Calls über, bei einem Put unter dem Kurs des Basiswertes.
Vergleiche: am Geld.
Ausgabeaufschlag
bei Fonds
Differenz zwischen Ausgabepreis und Anteilwert, die der Anleger beim
Erwerb von Investmentanteilen zahlt. Die Gebühr dient in
erster Linie zur Deckung der Vertriebskosten der KAG. Der Ausgabeaufschlag wird als
Prozentsatz auf Basis des Rücknahmepreises oder des
Anlagebetrags berechnet. Die Höhe des Ausgabeaufschlags
hängt im wesentlichen von der Art des Fonds und seinem Anlageschwerpunkt
ab. Manche KAG`s berechnen - je nach Anlagebetrag - gestaffelte
Ausgabeaufschläge.
Ausgabekurs
Der Kurs, den der Anleger beim Ersterwerb von Wertpapieren zu zahlen hat. In
Deutschland dürfen Aktien nur zum Nennwert oder zu einem
höheren Kurs
ausgegeben werden.
Ausgabepreis
Preis, zu dem Anleger Anteilsscheine von Investmentfonds kaufen
können. Die Höhe dieses täglich ermittelten
Preises ergibt sich aus dem Anteilwert zuzüglich des Ausgabeaufschlags.
Der Ausgabepreis wird in der Regel börsentäglich
ermittelt und veröffentlicht. Gegenteil: Rücknahmepreis.
Auskunftsrecht
Jeder Aktionär besitzt ein
sogenanntes Auskunftsrecht auf Auskünfte durch die Verwaltung
der Aktiengesellschaft, an der er
beteiligt ist. Die Auskunft wird in der Hauptversammlung erteilt durch den Vorstand, der lt. Aktiengesetz
verpflichtet ist, über den wirtschaftlichen, finanziellen oder
personellen Sachstand, soweit die Auskünfte zur
sachgemäßen Beurteilung der Tagesordnung der
Hauptversammlung erforderlich sind, zu erteilen.
Ausländische Fonds
Steuerlich wird unterschieden zwischen zugelassenen deutschen
Investmentfonds sowie drei unterschiedlichen Kategorien
ausländischer Fonds:
- Registrierte Fonds, die
ihre Anteile in Deutschland öffentlich anbieten
dürfen,
- nicht registrierte Fonds mit Finanzvertreter, die
ihre Anteile in Deutschland nicht öffentlich anbieten
dürfen,
- alle übrigen Fonds, die ihre Anteile in
Deutschland ebenfalls nicht öffentlich anbieten
dürfen.
Registrierte ausländische Fonds werden bis auf wenige
Besonderheiten steuerlich wie deutsche Fonds behandelt. Nicht
registrierte ausländische Fonds sind gegenüber
deutschen Fonds steuerlich erheblich benachteiligt. Damit ein
ausländischer Fonds als registrierter Fonds gilt,
muß er einige Kriterien erfüllen. Insbesondere
muß er eine Zulassung für den öffentlichen
Vertrieb in Deutschland haben (siehe Vertriebszulassung).
Auslandsanleihen
Wertpapieremissionen, deren Aussteller nicht in der Bundesrepublik
Deutschland ansässig sind. Auslandsanleihen können in
heimischer oder in ausländischer Währung aufgelegt
werden.
Ausleihen von Wertpapieren
Beim Ausleihen von Wertpapieren werden Wertpapiere vorübergehend
von einem Verleiher auf einen Leiher übertragen. Beim
Verleiher verbleiben das Marktrisiko und daher jegliche Dividenden für die
verliehenen Wertpapiere, während der Leiher berechtigt ist,
die Wertpapiere nach Bedarf zu verwenden. Früher diente dies
zur Deckung von Leerverkäufen,
heute wird diese Möglichkeit jedoch auch als Teil von
komplexen Handelsstrategien genutzt.
Ausreißer
Begriff der Chart-Technik.Treten
Kurslücken in einem anhaltenden Auf- oder
Abwärtstrend auf, so spricht man von Ausreißern. Der
Kurs springt mühelos von
Niveau zu Niveau. Ein Ausreißer markiert oft die Mitte einer
Trendbewegung. In ausgeprägten Baissen oder Haussen
können oft mehrere Gaps hintereinander entstehen.
Aussenanlagen
Zu den Außenanlagen einer Immobilie gehören: die
Gartenanlage, Einfriedungen, Ver- und Entsorgungsanlagen sowie Hof- und
Wegbefestigungen. Die Kosten hierfür bei einem Neubau
müssen mit ca 5 % der Baukosten kalkuliert werden. Um den
für die AfA relevanten Teil der
Anschaffungskosten zu ermitteln, müssen neben den im Kaufpreis
enthaltenen Kosten für den Grundstücksanteil auch die
Kosten für die erstmalige Anlage der Aussenanlagen, der
Küche, der Sauna, etc. vom Kaufpreis abgezogen werden. Die
Abschreibungssätze für diese Kosten sind vom
eingesetzten Material abhängig.
Aussenbereich
Als Außenbereich werden die Gebiete außerhalb des
räumlichen Geltungsbereiches des örtlichen Bebauungsplanes bezeichnet.
Ausserbörslicher
Handel
Direkter Handel zwischen zwei Parteien ohne Einschaltung eines Börsenmaklers.
Ausserordentliche
Hauptversammlung
Eine Hauptversammlung aller Aktionäre
einer Aktiengesellschaft,
bei der besondere Angelegenheiten erörtert werden,
über die nicht erst während der Hauptversammlung
entschieden werden kann, da in der Regel eine Entscheidung dringend
erforderlich ist.
Ausschüttung
Dividenden und Bonuszahlungen, die an
die Aktionäre
ausgeschüttet werden. Auch Zinsen können zu
Ausschüttungen gezählt werden.
Ausschüttende
Fonds
Nach Beendigung des Fondsgeschäftsjahres werden die dem Fonds zugeflossenen ordentlichen und
evtl. auch ein Teil der außerordentlichen Erträge an
die Anteilinhaber ausgeschüttet (Ausnahme: thesaurierende
Fonds). Ordentliche Erträge setzen sich bei Wertpapierfonds
aus Dividenden und/oder Zinsen zusammen. Die
außerordentlichen Erträge enthalten vor allem
Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren. Die Ausschüttungen
werden in der Basiswährung des Fonds je Anteil festgesetzt.
Die Ausschüttungen werden im Rechenschaftsbericht, im
Bundesanzeiger sowie in der Tagespresse veröffentlicht. Der
Anteilpreis eines Investmentfonds vermindert sich am Tag der
Ausschüttung um diesen Betrag. Die Höhe der
Ausschüttung gibt keinen Aufschluß über die
Qualität eines Investmentfonds oder seines Managements. Bei
einigen Fonds existiert jeweils eine ausschüttende und eine
thesaurierende Tranche. In der Regel werden die ausschüttenden
Tranchen als A-Anteile bezeichnet, die thesaurierenden Tranchen als
B-Anteile.
Gegenteil: Thesaurierende Fonds.
Ausschüttungsgleicher
Ertrag = Thesaurierungsbetrag
Bei ausländischen, thesaurierenden Fonds werden
Zwischengewinne am Ende des Geschäftsjahres in
ausschüttungsgleiche Beträge (AGE) gewandelt. Der
Anleger muss sie jedes Jahr in der Einkommensteuererklärung
angeben. (siehe auch thesaurierende Fonds)
Ausübungsart
Es gibt zwei verschieden Ausübungsarten:
- Optionsscheine des amerikanischen Typs (american
style) und
- Optionsscheine des europäischen Typs (european style).
Ausübungsfrist
Zeitraum, in dem die Option bzw.
der Optionsschein ausgeübt
werden kann (nur für american style).
European style Optionen
können nur zum Verfalltag
ausgeübt werden. Nach Ablauf der Ausübungsfrist wird
die Option bzw. der Optionsschein wertlos.
Ausübungspreis
Synonym für Basispreis. Preis, zu dem bei Ausübung
einer Option oder eines Optionsscheines unter
Berücksichtigung des Bezugsverhältnisses
der Basiswert bezogen wird. Man
unterscheidet zwischen Barausgleich
und effektiver Lieferung. Bei effektiver Lieferung handelt es sich um
den Preis, zu dem der Basiswert bezogen (Call) bzw. verkauft (Put) werden kann. Der
Ausübungspreis wird alternativ auch als Basiskurs,
Bezugspreis, Exercise oder Strike-Preis bezeichnet.
Ausübungsrecht
Der Inhaber der Option bzw.
des Optionsscheines hat das Recht,
innerhalb der Ausübungsfrist zum Ausübungspreis
den Basiswert zu kaufen (Call) bzw. zu verkaufen (Put) bzw. den entsprechenden Barausgleich zu verlangen.
Ausübungstag
Tag, an dem der Inhaber der Option bzw.
des Optionsscheines von seinem Ausübungsrecht
Gebrauch macht. Bei European Style Optionen
bzw. Optionsscheinen ist die Ausübung nur zum Verfalltag möglich.
Ausübungszeitpunkt
Derjenige Zeitpunkt, zu dem eine Option bzw.
ein Optionsschein spätestens
ausgeübt werden kann
Auszahlplan
(= Entnahmeplan)
Der Auszahlplan ist eine zwischen dem Anleger und der KAG getroffene Vereinbarung
über Höhe und Zeitabstand
regelmäßiger Auszahlungen aus einem
Investmentguthaben. Der Anleger kann sich entweder nur die
regelmäßig erwirtschafteten Erträge
auszahlen lassen (= Auszahlung ohne Kapitalverzehr) oder das
Investmentvermögen allmählich aufbrauchen (=
Auszahlung mit Kapitalverzehr).
Auszahlungsbetrag
Prozentsatz des Darlehensbetrages, den der Darlehensnehmer nach Abzug
des vereinbarten Damnums
erhält.
Automatische
Ausübung
Der Optionsscheininhaber erhält (falls dies in den
Optionsschein-Bedingungen des Emittenten
vorgesehen ist) ohne eigenes Zutun vom Emittenten am Verfallsdatum den
inneren Wert des Optionsscheines
gutgeschrieben.
Aval
Aval stellt einen Kredit dar, den ein Kreditinstitut durch
Übernahme einer Bürgschaft (nach §§
765ff. BGB) oder Stellung einer Garantie gewährt. Das
Kreditinstitut stellt somit also keinen Geldbetrag, sondern die eigene Kreditwürdigkeit zur
Verfügung. Übernimmt das Kreditinstitut eine
Bürgschaft, verpflichtet es sich für die
Verbindlichkeiten des Kreditnehmers einem Dritten gegenüber
einzustehen. Die Bürgschaft ist akzessorisch.
Übernimmt das Kreditinstitut eine Garantie, verpflichtet es
sich einem Dritten gegenüber, für einen bestimmten in
der Zukunft liegenden Erfolg einzustehen. Die Garantie ist abstrakt.
Avalgebühr
Gebühr der Kreditinstitute für die Übernahme
einer Bankbürgschaft.
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