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Das
Finanzlexikon
Zahlungsverkehr
Man unterscheidet generell dem Zahlungsverkehr in bar und dem
bargeldlosen Zahlungsverkehr. Der Zahlungsverkehr in bar beschreibt die
Zahlung in Banknoten und Münzgeld, mit denen die
Wirtschaft und die Bevölkerung von der jeweiligen Zentralbank
versorgt werden. Beim bargeldlosen Zahlungsverkehr wird über Buchgeld auf Bankkonten u.a. durch Scheck, Überweisung,
Lastschrift und Wechsel verfügt. Eine mögliche
Ausprägung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs stellt der
elektronische Zahlungsverkehr (Electronic Banking) dar.
Zeichnung
/ zeichnen
Abgabe eines verbindlichen Kaufangebotes in Schriftform für Wertpapiere vor deren Emission.
Zeichnungsfrist
Zeitraum, in dem die Zeichnung erteilt werden kann.
Zeitmietvertrag
- Bei einem einfachen Zeitmietvertrag (§564 c
I BGB) wird das Mietverhältnis nach Ablauf der festgelegten
Zeit auf unbestimmte Zeit verlängert, wenn der Mieter dies
spätestens zwei Monate vor Ablauf des
Mietverhältnisses schriftlich verlangt. Berechtigte Interessen
des Vermieters (nach §564 b BGB) können hier
Ausnahmen bewirken.
- Beim qualifizierten Zeitmietvertrag (§564 c
II BGB) ist eine Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht
möglich, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Es
sind z.B. familiärer Eigenbedarf des Besitzers, geplante
wesentliche Baumaßnahmen in der Wohnung, maximale Dauer des
Verhältnisses von fünf Jahren. Die Bedingungen
müssen bei Vertragsabschluss bereits mitgeteilt werden und
erneut drei Monate vor Ende des Mietverhältnisses.
Zeitwert
Errechnet sich aus der Differenz zwischen dem Optionspreis bzw. dem
Optionsscheinpreis und dem inneren Wert
einer Option bzw. eines Optionsscheines. Er stellt eine Art
Aufschlag für die Unsicherheit über den
künftigen Kursverlauf dar. Je näher das Ende der Ausübungsfrist und je
geringer die Volatilität,
desto geringer der Zeitwert.Weitere Begriffe: Bewertungsmodelle.
Zeitwertverfall
Bezeichnung für die Abnahme des Zeitwertes bei
Optionen bzw. Optionsscheinen, bis am Ende der Laufzeit der Option der Wert 0
erreicht ist. Die Wertveränderung des Zeitwerts einer Option
beschreibt der Theta -Faktor.
Zentralbank
Siehe Notenbank.
Zentralbankgeldmenge
Siehe Geldmenge.
Zentralbörse
Bezeichnung für die Hauptbörse eines Landes. In
Deutschland die Frankfurter Wertpapierbörse, in den USA die
New York Stock Exchange.
Zentraler
Kapitalmarktausschuss (ZKMA)
Ausschuss, der sich aus Vertretern der wichtigsten Emissionsbanken, der Deutsche Bundesbank und der
Bundesregierung zusammensetzt und Empfehlungen zur Emissionsplanung der
öffentlichen Hand sowie der Emittenten aus dem privaten Sektor
gibt. Dadurch sollen mögliche Überlastungen des
Marktes durch Neuemissionen
vermieden werden. Der ZKMA besteht seit 1957.
Zentraler Kreditausschuss
(ZKA)
Ausschuss der sich aus Vertretern der Spitzenverbände der
Kreditwirtschaft zusammensetzt. Er fungiert beratend und vertritt die
Gesamtinteressen der Kreditwirtschaft.
Zero
Bond
Kurzbezeichnung für Zero-Coupon-Bonds (= Null-Kupon-Anleihe);
insbesondere am Euro-Markt gehandelte Anleihen, die keinen Zinskupon
aufweisen, also keine laufenden Zinserträge erbringen. Statt
dessen werden sie weit unter pari
emittiert. Der Zinsertrag liegt für den Anleger in der
Differenz zwischen (niedrigerem) Anschaffungskurs und
(höherem) Rückzahlungskurs.
Zertifikat
- Investmentfonds: Bezeichnung für Anteilsscheine, die eine Beteiligung
am Vermögen eines Investmentfonds
verbriefen. Zu diesem Vermögen gehören (in kleinerem
Umfang) Barguthaben und zum überwiegenden Teil - je nach Art
des Fonds - festverzinsliche Wertpapiere und
breit gestreute Aktien
zahlreicher in- oder ausländischer Gesellschaften.
- Aktien/Indizes: Zertifikate sind
börsennotierte Schuldverschreibungen und bieten Anlegern die
Möglichkeit, an der Wertentwicklung bestimmter Indizes oder Aktienkörbe zu
partizipieren. Zertifikate können sich auf nationale,
europäische oder internationale Indizes/Aktienkörbe
beziehen. Der zugrunde liegende Index/Aktienkorb wird perfekt
abgebildet, Veränderungen im jeweiligen Index/Aktienkorb
werden automatisch berücksichtigt. Eine Risikostreuung erfolgt durch die
Verteilung auf im jeweiligen Index/Aktienkorb verschiedene Aktienwerte.
Der Anleger erwirbt mit einem Zertifikat den Anspruch auf Zahlung eines
vom Stand des zugrunde liegenden Index/Aktienkorb abhängigen
Geldbetrages. Zertifikate werden sowohl mit begrenzter als auch
unbegrenzter Laufzeit
angeboten. Ausgabeaufschläge und Verwaltungsgebühren
werden üblicherweise nicht berechnet. Zins- und Kuponzahlungen
werden nicht geleistet. Bei Zertifikaten auf Performance-Indizes sind in der
Entwicklung des Zertifikates neben Kursgewinnen auch Dividenden enthalten.
Zession
Bezeichnung für die Abtretung von Forderungen jeglicher Art.
Zielbewertungszahl
Die bisher erbrachte Sparleistung des Kunden beeinflusst den
Zuteilungstermin und die Auszahlung der Vertragssumme. Der Dauer der
Sparzeit kommt ebenfalls eine wichtige Bedeutung zu. An bestimmten
Terminen (Bewertungsstichtagen), werden mit Hilfe einer speziellen
Kennziffer, der sogenannten Bewertungszahl, diese Faktoren erfasst.
Ergebnis ist die Zielbewertungszahl, die für die Auszahlung
der Bausparsumme erreicht sein muss.
Zins
Der Zins ist der Preis für die Überlassung von
Geldmitteln auf eine bestimmte Zeit. Die Zinsen bilden sich
überwiegend auf Grund des Angebots und der Nachfrage nach dem
jeweiligen finanziellen Bewegungen auf den Märkten. Teilweise
werden sie jedoch auch von der Notenbank administrativ festgelegt. Die
Zinstheorien versuchen, den Zins und seine Höhe zu
erklären. Man unterscheidet zwischen
- Schuldner- Theorien, die den Zins aus Sicht des
Kreditnehmers begründen und
- Gläubiger-Theorien, die ihn aus Sicht des
Gläubigers begründen.
Es gibt viele Unterscheidungsformen
von Zinsen wie z.B. Eigen- und Fremdkapitalzinsen oder Soll- und
Habenzinsen, usw.
Zinsabschlagsteuer
Spezielle Form der Kapitalertragssteuer.
Sie gilt mit der Überschreitung der Freibeträge
für alle in- und ausländischen Kapitalanleger, die
ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland
haben. Hierbei wird von Zinsen aus verbrieften und
nichtverbrieften Kapitalforderungen ein Zinsabschlag von 30%, bei
Schaltergeschäften von 35% einbehalten. Er ist auf die
Einkommens- bzw. Körperschaftssteuer anrechenbar. Für
Personen, die ihren Wohnsitz im Ausland haben, wird keine
Zinsabschlagsteuer erhoben. Ausnahme hier bilden
Schaltergeschäfte, die in Deutschland getätigt werden.
Zinsberechnungsmethode
Methode, nach der die Anzahl der Tage für die Berechnung von Zinsen
bestimmt wird. Siehe Act./ Act.
bzw. Act./ 360. Besonders bei der
Berechnung der Stückzinsen
von Bedeutung.
Zinsbindung
Bei einer Zinsbindung werden die Zinsen eines Darlehens für einen
bestimmten Zeitraum festgeschrieben.
Zinsertragskurven
Bezeichnung für Kurven, die die Rendite von Anleihen in Abhängigkeit von
ihrer Endfälligkeit angeben. Man unterscheidet zwischen
normaler (steigend) und inverser (fallend) Zinsertragskurve.
Zinsfestschreibung
Zeitraum, für den die Konditionen von der Bank garantiert
werden (Festzins). Der Darlehensnehmer kann dabei zwischen
Zinsfestschreibungen bis zu 10 Jahren und mehr wählen. Die
Zinsfestschreibung hat gegenüber dem variablen Zins den
Vorteil, dass der Darlehensnehmer seine finanzielle Belastung
langfristig sicher kalkulieren kann. In Zeiten niedriger Zinsen ist es
ratsam, sich den Niedrigzins durch Wahl einer möglichst
langfristigen Zinsfestschreibung zu sichern.
Zinsniveau
Der Zins
für Leihkapital (Kredite) ist nicht zu allen Zeiten gleich,
vielmehr richtet sich seine Höhe nach der jeweiligen
Wirtschaftslage. Sie wird außerdem durch bestimmte
Maßnahmen der Bundesbank
beeinflußt (Diskontsatz, Lombardsatz, Mindestreservesatz). Im Rahmen eines
so gebildeten Zinsniveaus richtet sich die Höhe des Zinses
im Einzelfall nach Laufzeit und Risiko, das der Geldgeber eingeht.
Ändert sich das Zinsniveau nachhaltig (z. B. als Folge einer
Diskontsenkung), so passen sich alle Effektivzinssätze an.
Zinssatz
Der Zinssatz drückt die Höhe der Zinsen in
Prozent aus.
Zinseszins-Effekt
Wiederangelegte Ausschüttungen eines Investmentfonds erhöhen den
Anlagebetrag und damit den Zinserlös. So ergibt sich ein
größerer Wertzuwachs des eingesetzten Kapitals im
Vergleich zur regelmäßigen Entnahme der
Erträge.
Zinsschein
Siehe Bogen
Zinsswap
Beim Zinsswap werden feste und variable Zinsverpflichtungen auf i.d.R.
identische und währungskongruente Kapitalbeträge
ausgetauscht.
Zinstermin
Auf jedem festverzinslichen Wertpapier sind die
entweder halbjährlichen oder jährlichen Zinstermine
vermerkt. Es handelt sich in der Regel um Monatserste. Steht im
Kursblatt hinter einem festverzinslichen Wertpapier die Bezeichnung
J/J, so hat dieses Papier die Zinstermine 2. Januar/1. Juli.
Entsprechend bedeuten F/A: Februar/August usw. Man kann ein
größeres Wertpapierdepot so nach Zinsterminen
mischen, dass an jedem Monatsersten Zinsen
fällig werden. In Deutschland erfolgt die Zinszahlung i.d.R.
einmal jährlich, in anderen halb- oder auch
vierteljährlich (USA).
Zulassung
Die Zulassung von Wertpapieren
zum Amtlichen Handel erfolgt durch
Zulassungsantrag bei der Zulassungsstelle. Der Antrag enthält
alle wertpapierbezogenen Angaben (Betrag, Art, Höhe, Termine)
und wird durch Aushang im Börsensaal,
Veröffentlichung im jeweiligen Börsenpflichtblatt und
Veröffentlichung im Bundesanzeiger bekanntgegeben. Vor jeder Emission eines Wertpapieres muss ein Börsenprospekt
veröffentlicht werden, der alle Angaben zur Beurteilung des
Wertpapiers zu enthalten hat. Die Zulassung zum Börsenbesuch
und zur Teilnahme am Börsenhandel wird in der Börsenordnung der jeweiligen
Wertpapierbörse fixiert.
Zulassungsausschuss
Bearbeitungsgremium für die von an der Börse vertretenen Banken
eingereichten Zulassungsanträge von emittierenden Unternehmen.
Zuteilung
Zuteilung ist die vollständige oder teilweise Annahme und
Erfüllung von Kaufangeboten der Anleger.
Zweckerklärung
Auch Sicherungszweckerklärung, Zweckerklärung oder
Zweckbestimmungserklärung genannt.
Zweckbestimmungserklärung genannt. Diese Erklärung
ist eine Ergänzung zur Grundschuld.
Hier wird festgelegt in welcher Höhe und zu welchem Zweck die
eingetragene Grundschuld vom Darlehensgeber verwendet werden darf.
Zweite
Berechnungsverordnung (II. BV)
Die zweite Berechnungsverordnung (II. BV) enthält die
Anweisungen zur Berechnung der Mietnebenkosten,
Wirtschaftlichkeitsberechnung der Lastenberechnung der
Wohnfläche für steuerbegünstigte,
öffentlich geförderte oder freifinanzierte Wohnungen.
Zwischendividende
In Deutschland unzulässige, im Ausland gängige
Vorauszahlung auf die auf den Jahresabschluss
gewährte Dividende, z.
B. als Quartalsdividende.
Zwischenfinanzierung
Vorfinanzierung eines zu einem späteren Zeitpunkt zur
Verfügung stehenden Kapitals (z. B. zur
Überbrückung der verbleibenden Wartezeit bis zur Zuteilungsreife
eines Bausparvertrages).
Zwischengewinn
Ertragsanteil aus bestimmten Zinseinnahmen, die dem Anleger bei
Rückgabe, Veräußerung oder Abtretung in-
und ausländischer Fondsanteile zuzurechnen sind und im
Anteilwert zufließen. Seit dem 1. Januar 1994 unterliegen
auch sogenannte Zwischengewinne der Einkommensteuer. Zwischengewinne
unterliegen - wie ausgeschüttete
oder thesaurierte Fondserträge -
der Zinsabschlagsteuer.
Zwischenschein
Auch Interimsschein genannt. Bezeichnung für eine Urkunde, die
an Stelle der Aktie nach
einer Neugründung einer Aktiengesellschaft
oder nach einer Kapitalerhöhung
ausgegeben wird. Sie wird nach Ausstellung der endgültigen
Aktie durch diese ersetzt.
Zyklische Aktie
Die Kurse einer solchen Aktie bewegen
sich parallel zu den Konjunkturzyklen. Geht es der Wirtschaft gut,
steigen sie. In Rezessionszeiten fallen sie. Steht ein Aufschwung
bevor, sollten Anleger zyklische Werte wie beispielsweise Chemie- oder
Autoaktien kaufen.
Zyklus
Regelmäßig wiederkehrende Schwankungen nach oben und
unten, z. B. im Konjunkturverlauf.
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