Das Finanzlexikon

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Zahlungsverkehr
Man unterscheidet generell dem Zahlungsverkehr in bar und dem bargeldlosen Zahlungsverkehr. Der Zahlungsverkehr in bar beschreibt die Zahlung in Banknoten und Münzgeld, mit denen die Wirtschaft und die Bevölkerung von der jeweiligen Zentralbank versorgt werden. Beim bargeldlosen Zahlungsverkehr wird über Buchgeld auf Bankkonten u.a. durch Scheck, Überweisung, Lastschrift und Wechsel verfügt. Eine mögliche Ausprägung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs stellt der elektronische Zahlungsverkehr (Electronic Banking) dar.

Zeichnung / zeichnen
Abgabe eines verbindlichen Kaufangebotes in Schriftform für Wertpapiere vor deren Emission.

Zeichnungsfrist
Zeitraum, in dem die Zeichnung erteilt werden kann.

Zeitmietvertrag

  • Bei einem einfachen Zeitmietvertrag (§564 c I BGB) wird das Mietverhältnis nach Ablauf der festgelegten Zeit auf unbestimmte Zeit verlängert, wenn der Mieter dies spätestens zwei Monate vor Ablauf des Mietverhältnisses schriftlich verlangt. Berechtigte Interessen des Vermieters (nach §564 b BGB) können hier Ausnahmen bewirken.
  • Beim qualifizierten Zeitmietvertrag (§564 c II BGB) ist eine Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht möglich, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Es sind z.B. familiärer Eigenbedarf des Besitzers, geplante wesentliche Baumaßnahmen in der Wohnung, maximale Dauer des Verhältnisses von fünf Jahren. Die Bedingungen müssen bei Vertragsabschluss bereits mitgeteilt werden und erneut drei Monate vor Ende des Mietverhältnisses.

Zeitwert
Errechnet sich aus der Differenz zwischen dem Optionspreis bzw. dem Optionsscheinpreis und dem inneren Wert einer Option bzw. eines Optionsscheines. Er stellt eine Art Aufschlag für die Unsicherheit über den künftigen Kursverlauf dar. Je näher das Ende der Ausübungsfrist und je geringer die Volatilität, desto geringer der Zeitwert.Weitere Begriffe: Bewertungsmodelle.

Zeitwertverfall
Bezeichnung für die Abnahme des Zeitwertes bei Optionen bzw. Optionsscheinen, bis am Ende der Laufzeit der Option der Wert 0 erreicht ist. Die Wertveränderung des Zeitwerts einer Option beschreibt der Theta -Faktor.

Zentralbank
Siehe Notenbank.

Zentralbankgeldmenge
Siehe Geldmenge.

Zentralbörse
Bezeichnung für die Hauptbörse eines Landes. In Deutschland die Frankfurter Wertpapierbörse, in den USA die New York Stock Exchange.

Zentraler Kapitalmarktausschuss (ZKMA)
Ausschuss, der sich aus Vertretern der wichtigsten Emissionsbanken, der Deutsche Bundesbank und der Bundesregierung zusammensetzt und Empfehlungen zur Emissionsplanung der öffentlichen Hand sowie der Emittenten aus dem privaten Sektor gibt. Dadurch sollen mögliche Überlastungen des Marktes durch Neuemissionen vermieden werden. Der ZKMA besteht seit 1957.

Zentraler Kreditausschuss (ZKA)
Ausschuss der sich aus Vertretern der Spitzenverbände der Kreditwirtschaft zusammensetzt. Er fungiert beratend und vertritt die Gesamtinteressen der Kreditwirtschaft.

Zero Bond
Kurzbezeichnung für Zero-Coupon-Bonds (= Null-Kupon-Anleihe); insbesondere am Euro-Markt gehandelte Anleihen, die keinen Zinskupon aufweisen, also keine laufenden Zinserträge erbringen. Statt dessen werden sie weit unter pari emittiert. Der Zinsertrag liegt für den Anleger in der Differenz zwischen (niedrigerem) Anschaffungskurs und (höherem) Rückzahlungskurs.

Zertifikat

  1. Investmentfonds: Bezeichnung für Anteilsscheine, die eine Beteiligung am Vermögen eines Investmentfonds verbriefen. Zu diesem Vermögen gehören (in kleinerem Umfang) Barguthaben und zum überwiegenden Teil - je nach Art des Fonds - festverzinsliche Wertpapiere und breit gestreute Aktien zahlreicher in- oder ausländischer Gesellschaften.
  2. Aktien/Indizes: Zertifikate sind börsennotierte Schuldverschreibungen und bieten Anlegern die Möglichkeit, an der Wertentwicklung bestimmter Indizes oder Aktienkörbe zu partizipieren. Zertifikate können sich auf nationale, europäische oder internationale Indizes/Aktienkörbe beziehen. Der zugrunde liegende Index/Aktienkorb wird perfekt abgebildet, Veränderungen im jeweiligen Index/Aktienkorb werden automatisch berücksichtigt. Eine Risikostreuung erfolgt durch die Verteilung auf im jeweiligen Index/Aktienkorb verschiedene Aktienwerte. Der Anleger erwirbt mit einem Zertifikat den Anspruch auf Zahlung eines vom Stand des zugrunde liegenden Index/Aktienkorb abhängigen Geldbetrages. Zertifikate werden sowohl mit begrenzter als auch unbegrenzter Laufzeit angeboten. Ausgabeaufschläge und Verwaltungsgebühren werden üblicherweise nicht berechnet. Zins- und Kuponzahlungen werden nicht geleistet. Bei Zertifikaten auf Performance-Indizes sind in der Entwicklung des Zertifikates neben Kursgewinnen auch Dividenden enthalten.

Zession
Bezeichnung für die Abtretung von Forderungen jeglicher Art.

Zielbewertungszahl
Die bisher erbrachte Sparleistung des Kunden beeinflusst den Zuteilungstermin und die Auszahlung der Vertragssumme. Der Dauer der Sparzeit kommt ebenfalls eine wichtige Bedeutung zu. An bestimmten Terminen (Bewertungsstichtagen), werden mit Hilfe einer speziellen Kennziffer, der sogenannten Bewertungszahl, diese Faktoren erfasst. Ergebnis ist die Zielbewertungszahl, die für die Auszahlung der Bausparsumme erreicht sein muss.

Zins
Der Zins ist der Preis für die Überlassung von Geldmitteln auf eine bestimmte Zeit. Die Zinsen bilden sich überwiegend auf Grund des Angebots und der Nachfrage nach dem jeweiligen finanziellen Bewegungen auf den Märkten. Teilweise werden sie jedoch auch von der Notenbank administrativ festgelegt. Die Zinstheorien versuchen, den Zins und seine Höhe zu erklären. Man unterscheidet zwischen

  • Schuldner- Theorien, die den Zins aus Sicht des Kreditnehmers begründen und
  • Gläubiger-Theorien, die ihn aus Sicht des Gläubigers begründen.

Es gibt viele Unterscheidungsformen von Zinsen wie z.B. Eigen- und Fremdkapitalzinsen oder Soll- und Habenzinsen, usw.

Zinsabschlagsteuer
Spezielle Form der Kapitalertragssteuer. Sie gilt mit der Überschreitung der Freibeträge für alle in- und ausländischen Kapitalanleger, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland haben. Hierbei wird von Zinsen aus verbrieften und nichtverbrieften Kapitalforderungen ein Zinsabschlag von 30%, bei Schaltergeschäften von 35% einbehalten. Er ist auf die Einkommens- bzw. Körperschaftssteuer anrechenbar. Für Personen, die ihren Wohnsitz im Ausland haben, wird keine Zinsabschlagsteuer erhoben. Ausnahme hier bilden Schaltergeschäfte, die in Deutschland getätigt werden.

Zinsberechnungsmethode
Methode, nach der die Anzahl der Tage für die Berechnung von Zinsen bestimmt wird. Siehe Act./ Act. bzw. Act./ 360. Besonders bei der Berechnung der Stückzinsen von Bedeutung.

Zinsbindung
Bei einer Zinsbindung werden die Zinsen eines Darlehens für einen bestimmten Zeitraum festgeschrieben.

Zinsertragskurven
Bezeichnung für Kurven, die die Rendite von Anleihen in Abhängigkeit von ihrer Endfälligkeit angeben. Man unterscheidet zwischen normaler (steigend) und inverser (fallend) Zinsertragskurve.

Zinsfestschreibung
Zeitraum, für den die Konditionen von der Bank garantiert werden (Festzins). Der Darlehensnehmer kann dabei zwischen Zinsfestschreibungen bis zu 10 Jahren und mehr wählen. Die Zinsfestschreibung hat gegenüber dem variablen Zins den Vorteil, dass der Darlehensnehmer seine finanzielle Belastung langfristig sicher kalkulieren kann. In Zeiten niedriger Zinsen ist es ratsam, sich den Niedrigzins durch Wahl einer möglichst langfristigen Zinsfestschreibung zu sichern.

Zinsniveau
Der Zins für Leihkapital (Kredite) ist nicht zu allen Zeiten gleich, vielmehr richtet sich seine Höhe nach der jeweiligen Wirtschaftslage. Sie wird außerdem durch bestimmte Maßnahmen der Bundesbank beeinflußt (Diskontsatz, Lombardsatz, Mindestreservesatz). Im Rahmen eines so gebildeten Zinsniveaus richtet sich die Höhe des Zinses im Einzelfall nach Laufzeit und Risiko, das der Geldgeber eingeht. Ändert sich das Zinsniveau nachhaltig (z. B. als Folge einer Diskontsenkung), so passen sich alle Effektivzinssätze an.

Zinssatz
Der Zinssatz drückt die Höhe der Zinsen in Prozent aus.

Zinseszins-Effekt
Wiederangelegte Ausschüttungen eines Investmentfonds erhöhen den Anlagebetrag und damit den Zinserlös. So ergibt sich ein größerer Wertzuwachs des eingesetzten Kapitals im Vergleich zur regelmäßigen Entnahme der Erträge.

Zinsschein
Siehe Bogen

Zinsswap
Beim Zinsswap werden feste und variable Zinsverpflichtungen auf i.d.R. identische und währungskongruente Kapitalbeträge ausgetauscht.

Zinstermin
Auf jedem festverzinslichen Wertpapier sind die entweder halbjährlichen oder jährlichen Zinstermine vermerkt. Es handelt sich in der Regel um Monatserste. Steht im Kursblatt hinter einem festverzinslichen Wertpapier die Bezeichnung J/J, so hat dieses Papier die Zinstermine 2. Januar/1. Juli. Entsprechend bedeuten F/A: Februar/August usw. Man kann ein größeres Wertpapierdepot so nach Zinsterminen mischen, dass an jedem Monatsersten Zinsen fällig werden. In Deutschland erfolgt die Zinszahlung i.d.R. einmal jährlich, in anderen halb- oder auch vierteljährlich (USA).

Zulassung
Die Zulassung von Wertpapieren zum Amtlichen Handel erfolgt durch Zulassungsantrag bei der Zulassungsstelle. Der Antrag enthält alle wertpapierbezogenen Angaben (Betrag, Art, Höhe, Termine) und wird durch Aushang im Börsensaal, Veröffentlichung im jeweiligen Börsenpflichtblatt und Veröffentlichung im Bundesanzeiger bekanntgegeben. Vor jeder Emission eines Wertpapieres muss ein Börsenprospekt veröffentlicht werden, der alle Angaben zur Beurteilung des Wertpapiers zu enthalten hat. Die Zulassung zum Börsenbesuch und zur Teilnahme am Börsenhandel wird in der Börsenordnung der jeweiligen Wertpapierbörse fixiert.

Zulassungsausschuss
Bearbeitungsgremium für die von an der Börse vertretenen Banken eingereichten Zulassungsanträge von emittierenden Unternehmen.

Zuteilung
Zuteilung ist die vollständige oder teilweise Annahme und Erfüllung von Kaufangeboten der Anleger.

Zweckerklärung
Auch Sicherungszweckerklärung, Zweckerklärung oder Zweckbestimmungserklärung genannt. Zweckbestimmungserklärung genannt. Diese Erklärung ist eine Ergänzung zur Grundschuld. Hier wird festgelegt in welcher Höhe und zu welchem Zweck die eingetragene Grundschuld vom Darlehensgeber verwendet werden darf.

Zweite Berechnungsverordnung (II. BV)
Die zweite Berechnungsverordnung (II. BV) enthält die Anweisungen zur Berechnung der Mietnebenkosten, Wirtschaftlichkeitsberechnung der Lastenberechnung der Wohnfläche für steuerbegünstigte, öffentlich geförderte oder freifinanzierte Wohnungen.

Zwischendividende
In Deutschland unzulässige, im Ausland gängige Vorauszahlung auf die auf den Jahresabschluss gewährte Dividende, z. B. als Quartalsdividende.

Zwischenfinanzierung
Vorfinanzierung eines zu einem späteren Zeitpunkt zur Verfügung stehenden Kapitals (z. B. zur Überbrückung der verbleibenden Wartezeit bis zur Zuteilungsreife eines Bausparvertrages).

Zwischengewinn
Ertragsanteil aus bestimmten Zinseinnahmen, die dem Anleger bei Rückgabe, Veräußerung oder Abtretung in- und ausländischer Fondsanteile zuzurechnen sind und im Anteilwert zufließen. Seit dem 1. Januar 1994 unterliegen auch sogenannte Zwischengewinne der Einkommensteuer. Zwischengewinne unterliegen - wie ausgeschüttete oder thesaurierte Fondserträge - der Zinsabschlagsteuer.

Zwischenschein
Auch Interimsschein genannt. Bezeichnung für eine Urkunde, die an Stelle der Aktie nach einer Neugründung einer Aktiengesellschaft oder nach einer Kapitalerhöhung ausgegeben wird. Sie wird nach Ausstellung der endgültigen Aktie durch diese ersetzt.

Zyklische Aktie
Die Kurse einer solchen Aktie bewegen sich parallel zu den Konjunkturzyklen. Geht es der Wirtschaft gut, steigen sie. In Rezessionszeiten fallen sie. Steht ein Aufschwung bevor, sollten Anleger zyklische Werte wie beispielsweise Chemie- oder Autoaktien kaufen.

Zyklus
Regelmäßig wiederkehrende Schwankungen nach oben und unten, z. B. im Konjunkturverlauf.

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